Mittwoch, 13. Mai 2009

Biometrischer Pässe mit RFID-Chip für die Schweiz

Da auch hier in Deutschland die Diskussion um biometrische Pässe keine neue ist, möchte ich auf ähnliche Vorgänge in der Schweiz hinweisen:

Erst 2003 und 2006 wurden neue Schweizer Pässe eingeführt, welche die höchsten Anforderungen erfüllen und sie zu einem der
fälschungssichersten Dokumente weltweit machen. Nun wollen Bundesrat und Parlamentsmehrheit ab 1.3.2010 alle neuen Schweizer Pässe und in der Folge auch alle Identitätskarten mit biometrischen Daten versehen und diese auf einem RFID-Chip speichern. Dies obwohl unzählige Experten auf die gravierenden Sicherheitsmängel der RFID-Technologie hinweisen und von einer Verwendung in Pass und Identitätskarte abraten, weil dadurch ein sicheres Dokument unsicherer würde.

Ausländische Behörden und sogar Privatunternehmen wie Transportunternehmen, Flughafenbetreiber und „andere geeignete Stellen“ sollen Zugriff auf die Daten auf dem Chip erhalten. Was diese mit den abgefragten Informationen machen, kann niemand mehr kontrollieren. Informatiker und Datenschützer schlagen Alarm.
Zudem sollen alle biometrischen Daten der Bürgerinnen und Bürger in einer zentralen Datenbank des Bundes gespeichert werden - dies wäre heute mit Ausnahme von Frankreich europaweit einmalig. Erst am 4.12.2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in einem Gerichtsurteil entschieden, dass die Speicherung von DNA-Daten und FingerabdrückenEuropäischen Menschenrechtskonvention
unter bestimmten Voraussetzungen gegen Artikel 8 der verstösst und die Regierung von Grossbritannien zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt.

Der Bundesrat begründet diesen neuen “Pass 2010″ mit dem Schengen-Abkommen. Doch dort ist keine Rede davon, dass die Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden müssen! Es ist dort auch keine Rede davon, dass biometrische Identitätskarten erstellt werden müssen! Nur in ganz wenigen Ländern wird überhaupt eine zentrale Datenspeicherung in Erwägung gezogen (Portugal, Niederlande und Grossbritannien). Deutschland und Österreich haben sich definitiv gegen eine zentrale Datenbank entschieden. In Österreich müssen die lokalen Passbehörden die biometrischen Daten nach Ausstellung des Reisedokuments löschen. Auch in Deutschland ist eine zentrale Datenbank mit dauerhafter Speicherung der (biometrischen und anderen) Daten deutscher Passinhaber verboten. § 16 Abs. 2 Satz 1 des deutschen Passgesetzes verbietet es, Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von Pässen zum Anlass zu nehmen, die dafür erforderlichen Angaben (also insbesondere die Personengrunddaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum usw.) und die biometrischen Merkmale ausser bei den zuständigen Passbehörden zu speichern (also nur lokale Speicherung!). Der Passhersteller darf die Daten nur temporär für die Dauer der Passherstellung speichern (§ 16 Abs. 3 Satz 2 PassG). Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen (§ 16 Abs. 2 Satz 3 PassG). Zudem kann in Deutschland jeder Bürger wählen, ob er eine Identitätskarte mit oder ohne biometrische Fingerabdrücke will. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger dagegen will man jetzt nebst biometrischen Pässen auch zu Identitätskarten mit Fingerabdrücken, Fingerabdruckdatenbank und RFID-Chip zwingen.

Bundesrat und Parlament gehen mit diesem Bundesbeschluss weit über die Forderungen der EU und der USA hinaus. Sie zwingen damit alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, ihre biometrischen Daten unwiderruflich abzuliefern, sobald ein neuer Pass oder eine neue Identitätskarte benötigt wird. Der Nationalrat hat sogar in einer separaten Abstimmung einen Antrag abgelehnt, dass auf Verlangen der antragstellenden Person die Daten betreffend die Fingerabdrücke im Informationssystem gelöscht werden könnten.

Das Schengen-Abkommen ist bei einem NEIN zum Bundesbeschluss NICHT gefährdet! Der Bundesbeschluss geht weit über die Forderungen von Schengen hinaus. Die EU-Mitgliedstaaten Irland, Dänemark sowie das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland beteiligen sich auf eigenen Wunsch nicht an der EG-Verordnung über Pässe und Reisedokumente, die für alle diese Staaten somit nicht bindend oder anwendbar ist. Auch für die Schweiz als Nicht-EU-Land muss eine gleichartige Formulierung machbar sein! Bei einem NEIN muss der Bundesrat dem Parlament einen neuen Bundesbeschluss vorlegen, der den Volkswillen besser berücksichtigt als die derzeitige Fassung. Es kann jedenfalls keine Rede davon sein, dass bei einem NEIN automatisch das ganze Schengen-Abkommen in Gefahr sei.

Die Reisefreiheit ist bei einem NEIN zum Bundesbeschluss NICHT gefährdet! Nicht einmal die USA verlangen für die Einreise zwingend einen biometrischen Pass! Für Reisen in die USA ohne biometrischen Pass wird wie für viele andere Länder einfach ein Visum benötigt. Bei Aufenthalten in den USA von mehr als 90 Tagen ist übrigens sogar mit einem biometrischen Pass zwingend ein Visum nötig. Es kann keine Rede davon sein, dass Reisen in die USA nur noch mit biometrischen Pässen möglich sei.

Es gibt am 17. Mai 2009 für diesen Bundesbeschluss, der weit über die Vorgaben der EU und der USA hinausschiesst, nur ein Votum:

NEIN zum Bundesbeschluss zur Zwangseinführung von biometrischen Schweizer Pässen und Identitätskarten


Quelle: http://www.freiheitskampagne.ch/

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