Dienstag, 16. Juni 2009

EU-Vertrag bleibt (noch) ungültig!


Nach dem klaren Nein von Irland und dem wackeligen Ja von Tschechien ist der Vertrag von Lissabon nach wie vor nicht gültig. Seit der Abstimmung in Irland laufen dort regelrechte Propagandaattacken gegen die irische Bevölkerung, um in einem weiteren Referendum im kommenden Herbst doch noch das gewünschte Ergebnis der EU-Befürworter zu erzwingen. Wie demokratisch eine Volksabstimmung ist, welche so oft wiederholt wird, bis das angestrebe Ergebnis dabei heraus kommt, bleibt ohnehin sehr fraglich. Bleibt nur zu hoffen, dass die Iren standhaft in ihrer Überzeugung bleiben.
In Deutschland gab es leider kein Referendum zum Vertrag von Lissabon, genauso wenig wie zu anderen sehr wichtigen Entscheidungen in den letzten Jahrzehnten.
Aber noch ist Deutschland kein "Ja"-Land, denn Bundespräsident Köhler möchte zunächst der Bitte des Bundesverfassungsgerichts nachkommen und dessen Urteile zu mehreren Klagen gegen den EU-Vertrag abwarten. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Klagen abweisen, stünde der Unterschrift Köhlers, und damit der rechtmäßigen Gesetzesverabschiedung, nichts mehr im Wege.


Daher mein Hinweis:
Am 30. Juni 2009 gegen 10:00 Uhr wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Vertrag von Lissabon verkündet.

Die Aktenzeichen zur Sache lauten 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08 und 2 BvR 182/09.

Keine Kommentare: